Steuerberatung / Jahresabschluss
Steuern steuern, nicht nur zahlen
Das Steuerrecht ist ein komplexes Gebiet. Hier nicht nur regelkonform, sondern auch steueroptimierend zu wirken, erfordert umfassende Sachkenntnis. Wir schöpfen für Sie alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus. Angepasst an Ihre betriebliche oder private Situation erarbeiten wir tragfähige Lösungsvorschläge für eine ausgewogene Vermögens- und Ertragslage. In Jahresabschlüsse fließen alle Anforderungen und Bestimmungen von BilMoG, E-Bilanz und § 18 KWG ein.
Unsere Leistungsbereiche für Sie:
- Erstellung von Einkommens- oder Körperschafts- und anderen betrieblichen Steuererklärungen oder -anmeldungen
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen) und Sonderformen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Erstellungsberichte
- Plausibilitätsbeurteilungen (laut § 18 KWG)
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (Offenlegungen beim elektronischen Bundesanzeiger)
- Feststellungserklärungen (gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen)
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Begleitung in Rechtsbehelfsverfahren Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen
- Kontakt, Beratung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
Wir beraten fallangemessen und individuell und sorgen dafür, dass die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gewährleistet ist. Das gilt in gleicher Weise auch für Wirtschaftsprüfungsaufgaben.
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